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   BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 355.92   

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https://dejure.org/1993,16451
BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 355.92 (https://dejure.org/1993,16451)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1993 - 9 B 355.92 (https://dejure.org/1993,16451)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1993 - 9 B 355.92 (https://dejure.org/1993,16451)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 355.92
    Geklärt ist ferner, daß für die Beurteilung der Verfolgungssituation von entscheidender Bedeutung ist, ob die zuständigen pakistanischen Stellen die bestehenden Strafvorschriften ungeachtet ihres Wortlauts in der Rechtspraxis, auf die es maßgeblich ankommt, tatsächlich generell oder doch überwiegend so auslegen und anwenden, daß auch religiöse Verhaltensweisen der Ahmadis im Privatbereich oder im gemeinschaftsinternen Bereich bestraft werden (vgl. die Senatsurteile vom 7. April 1992 - BVerwG 9 C 58.91 - und vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52 [BVerwG 30.10.1990 - 9 C 60/89]).
  • BVerfG, 12.08.1992 - 2 BvR 293/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung von Verfolgungsgefahr -

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 355.92
    Somit besteht auch kein Gegensatz zu der von der Beschwerde angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 -, der ohnehin eine Revisionszulassung nicht zu begründen vermöchte (Beschluß vom 13. August 1990 - BVerwG 9 B 49.90 - BVerwGE 85, 295 [BVerwG 13.08.1990 - 9 B 49/90]).
  • BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 49.90

    Revision - Zulassung der Revision - Divergenz - Rechtsgrundsätzlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 355.92
    Somit besteht auch kein Gegensatz zu der von der Beschwerde angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 -, der ohnehin eine Revisionszulassung nicht zu begründen vermöchte (Beschluß vom 13. August 1990 - BVerwG 9 B 49.90 - BVerwGE 85, 295 [BVerwG 13.08.1990 - 9 B 49/90]).
  • BVerwG, 07.04.1992 - 9 C 58.91

    Voraussetzungen für die Gewährung politischen Asyls - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 355.92
    Geklärt ist ferner, daß für die Beurteilung der Verfolgungssituation von entscheidender Bedeutung ist, ob die zuständigen pakistanischen Stellen die bestehenden Strafvorschriften ungeachtet ihres Wortlauts in der Rechtspraxis, auf die es maßgeblich ankommt, tatsächlich generell oder doch überwiegend so auslegen und anwenden, daß auch religiöse Verhaltensweisen der Ahmadis im Privatbereich oder im gemeinschaftsinternen Bereich bestraft werden (vgl. die Senatsurteile vom 7. April 1992 - BVerwG 9 C 58.91 - und vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52 [BVerwG 30.10.1990 - 9 C 60/89]).
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